Beziehen Sie Pflegegeld? Dann ist der Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen die Pflegeberatung zuverlässig bei Ihnen zu Hause durch und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse.
Auf Basis Ihrer Angaben ermöglichen wir den Beratungseinsatz kurzfristig – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz kurzfristig bei Ihnen zu Hause durch – inklusive Nachweis für die Pflegekasse.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause. Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.
Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Aufgaben mit sich. Neben der täglichen Versorgung gibt es auch gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Eine davon ist der regelmäßige Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug.
Viele Angehörige erfahren erst spät, dass diese Beratung verpflichtend ist und dass bei Versäumnissen das Pflegegeld um bis zu 50 % gekürzt oder sogar entzogen werden kann. Genau hier unterstützen wir Sie zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder Privatpersonen gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.
Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Pflegequalität und der fachlichen Unterstützung der Pflegenden. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse. Nach dem Besuch wird der Nachweis direkt an die Pflegekasse übermittelt.
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie vollständig kostenfrei. Die Vergütung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Abrechnung über das jeweilige private Versicherungsunternehmen, bei Beihilfeberechtigten anteilig über die zuständige Beihilfestelle.
Sie müssen nichts vorstrecken und sich um keine Formalitäten kümmern.
Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Pflegekasse – einfach, transparent und zuverlässig.
Für die Region Heilbronn, Ilsfeld und Umgebung.
Als ambulanter Pflegedienst mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Pflegebedürftige und Angehörige zuverlässig im Pflegealltag.
Wir sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, Pflegegeld gesichert bleibt und Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – die Pflege im eigenen Zuhause.
Ja. Bei Pflegegrad 2–5 und Pflegegeldbezug ist der Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben.
Das Pflegegeld kann gekürzt oder bei wiederholtem Versäumnis vollständig entzogen werden.
Nein. Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung und Unterstützung im Pflegealltag, nicht der Einstufung in einen Pflegegrad.
proindividuum ist in Heilbronn, Ilsfeld und der umliegenden Region tätig und unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige vor Ort.