Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegeld sichern – verpflichtende Beratung bei Pflegegrad 2–5

Beziehen Sie Pflegegeld? Dann ist der Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen die Pflegeberatung zuverlässig bei Ihnen zu Hause durch und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse.

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Für wen möchten Sie den Beratungseinsatz anfragen?

Auf Basis Ihrer Angaben ermöglichen wir den Beratungseinsatz kurzfristig – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Pflegegeld sichern

Wird der Beratungseinsatz nicht durchgeführt, drohen Kürzungen oder der Entzug des Pflegegeldes. Mit uns bleiben Ihre Leistungen gesichert.

Pflichttermin innerhalb von 24 Stunden erledigen

Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz kurzfristig bei Ihnen zu Hause durch – inklusive Nachweis für die Pflegekasse.

Beratung bei Ihnen zu Hause

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause. Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.

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Pflegegeld nicht gefährden

Pflichttermine im Pflegealltag rechtzeitig erledigen

Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Aufgaben mit sich. Neben der täglichen Versorgung gibt es auch gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Eine davon ist der regelmäßige Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug.

Viele Angehörige erfahren erst spät, dass diese Beratung verpflichtend ist und dass bei Versäumnissen das Pflegegeld um bis zu 50 % gekürzt oder sogar entzogen werden kann. Genau hier unterstützen wir Sie zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Der Pflegegrad ist die Grundlage für Pflegeleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder Privatpersonen gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.

Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Pflegequalität und der fachlichen Unterstützung der Pflegenden. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse. Nach dem Besuch wird der Nachweis direkt an die Pflegekasse übermittelt.

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

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Für Sie entstehen keine Kosten

Wie wird der Beratungseinsatz finanziert?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie vollständig kostenfrei. Die Vergütung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Abrechnung über das jeweilige private Versicherungsunternehmen, bei Beihilfeberechtigten anteilig über die zuständige Beihilfestelle.

Sie müssen nichts vorstrecken und sich um keine Formalitäten kümmern.

Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Pflegekasse – einfach, transparent und zuverlässig.

Gerne führen wir den Beratungseinsatz in Ihrem häuslichen Umfeld durch. Wir sind für Sie da – senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage.
Über proindividuum

Pflegeberatung mit Kompetenz und Herz

Für die Region Heilbronn, Ilsfeld und Umgebung.

Bei proindividuum stehen Sie und Ihre Angehörigen im Mittelpunkt.

Als ambulanter Pflegedienst mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Pflegebedürftige und Angehörige zuverlässig im Pflegealltag.

Wir sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, Pflegegeld gesichert bleibt und Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – die Pflege im eigenen Zuhause.

FAQ

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

Ja. Bei Pflegegrad 2–5 und Pflegegeldbezug ist der Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben.

Nein. Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen und direkt von uns abgerechnet. Sie müssen nichts bezahlen und nicht in Vorleistung gehen.

Das Pflegegeld kann gekürzt oder bei wiederholtem Versäumnis vollständig entzogen werden.

Nein. Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung und Unterstützung im Pflegealltag, nicht der Einstufung in einen Pflegegrad.

proindividuum ist in Heilbronn, Ilsfeld und der umliegenden Region tätig und unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige vor Ort.

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